E-Rechnung
Die Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen betrifft Sie. Es gibt keine Ausnahmen, auch nicht für Kleinunternehmer/innen. Bis Sie selbst E-Rechnungen versenden müssen, haben sie zwar noch Zeit, aber ab 01.01.2025 sind Sie verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können.
Wir nehmen die Einführung der E-Rechnung als Chance zur weiteren Digitalisierung wahr. So kommen wir dem papierlosen Büro ein gutes Stück entgegen. Das Digitale Belegbuchen wird ab 01.01.2025 zum Standard – Nur so können wir die E-Rechnung in Ihrer Buchhaltung verarbeiten. Damit Sie Ihre Pflicht zum E-Rechnungsempfang erfüllen können, benötigen Sie Schnittstellen zwischen dem E-Rechnungs-Empfang und Ihrer Buchhaltung. Gerne beraten wir Sie rund um das Thema. Bitte sprechen Sie uns einfach an.

10 Fakten zur E-Rechnung
1. E-Rechnung wird Pflicht
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das bedeutet: Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt und versendet werden.


2. Was bedeutet das für Unternehmen?
Zeitplan: Bis Ende 2024 müssen die technischen Voraussetzungen für den Empfang von E-Rechnungen geschaffen werden. Ab 2026 müssen Unternehmen auch E-Rechnungen versenden können.
Übergangsfristen: Kleinere Unternehmen (Umsatz bis 800.000 Euro) haben bis Ende 2027 Zeit für die Umstellung.
Formate: E-Rechnungen müssen den Anforderungen der DIN EN 16931 entsprechen. PDF-Rechnungen per E-Mail gelten nicht mehr als E-Rechnung.
3. Reibungslose Umstellung


4. Pflichtangaben:
E-Rechnungen müssen die gleichen Pflichtangaben enthalten wie Papierrechnungen, z.B.:
- Name und Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Rechnungsdatum, Lieferdatum oder Leistungszeitraum
- Menge und Art der gelieferten Waren/Leistungen
- Einzelpreis, Rabatte, Zuschläge
- Umsatzsteuersatz und -betrag
- Gesamtbetrag
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Leitweg-Identifikationsnummer (bei öffentlichen Auftraggebern)
5. PDF-Rechnung
6. Standardformate
XRechnung: Für die öffentliche Verwaltung.
ZUGFeRD: Hybrides Format mit maschinenlesbaren und visuell darstellbaren Daten.


7. E-Rechnung erhalten
Richten Sie spezielle E-Mail-Postfächer ein oder nutzen Sie EDI-Systeme bzw. Rechnungsmanagement-Software.
8. E-Rechnung erstellen
Online-Generator: Für Einzelnutzer oder kleine Unternehmen.
Buchhaltungssoftware: Für größere Unternehmen mit integrierten Funktionen. Richten Sie spezielle E-Mail-Postfächer ein oder nutzen Sie EDI-Systeme bzw. Rechnungsmanagement-Software.
9. Vorteile der E-Rechnung
- Reduzierung des Verwaltungsaufwands
- Kosteneinsparungen
- Schnellere Verarbeitung
- Verbesserte Genauigkeit
- Effiziente Archivierung
10. Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang digital und revisionssicher archiviert werden. Ein Dokumentenmanagementsystem (z.B. fileee) kann dabei unterstützen.
